Kirchenverwaltung
Rechtliche Stellung der Kirchenstiftung/Kirchenverwaltung
- Die Kirchenstiftung ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von der Kirchenverwaltung gesetzlich vertreten werden.
- Die Mitglieder der Kirchenverwaltung (KiV) werden für sechs Jahre von den wahlberechtigten Pfarrangehörigen gewählt.
- Der Pfarrer (Pfarradministrator), ist aufgrund seines Amtes als Kirchenverwaltungsvorstand gesetzt.
- Die Kirchenverwaltung trägt die rechtlichen Beziehungen der Pfarrei und dient insbesondere dem Erhalt und der Mehrung der pfarrlichen Einrichtungen und Finanzen.
Mitglieder der Kirchenverwaltung
- Frau Gabriele Stemmer, Kirchenpflegerin
- Herr Thomas Kaukal
- Frau Hilga Wolf
- Herr Carsten Götz
- Herr Prof. Dr. Dr. Hubert Kaufhold
- Frau Dr. Constanze Groten
Die Amtszeit dauert von 2019-2024
Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählen u.a.:
- Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Beschluss über den Haushaltsplan
- Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
- Verwaltung des Kindergartens (Trägervertretung: Inge Leising)
- Beratung und Beschluss über durchzuführende Baumaßnahmen
- Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen
Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung bestimmt sich nach nach Art. 11 Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) und Art. 7 Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVS).
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis zu 2000 Katholiken vier, bei bis zu 6000 Katholiken sechs und mit mehr als 6000 Katholiken acht.
Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Die Aufgabe des Kirchenpflegers besteht aus der Kassen- und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens und den dazugehörigen Aufgabengebieten, die sich je nach Art und Größe der Pfarrei sowie nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden.