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Kirchenverwaltung

Rechtliche Stellung der Kirchenstiftung/Kirchenverwaltung

Mitglieder der Kirchenverwaltung

Die Amtszeit dauert  von 2019-2024

 

Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählen u.a.:

Der Kirchenverwaltung ist das Organ und der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in den sog. "bona temporalia", also zeitlichen Gütern oder Vermögensangelegenheiten. Die Kirchenverwaltung ist also verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei.

Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung bestimmt sich nach nach Art. 11 Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) und Art. 7 Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVS).
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis zu 2000 Katholiken vier, bei bis zu 6000 Katholiken sechs und mit mehr als 6000 Katholiken acht.

Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Die Aufgabe des Kirchenpflegers besteht aus der Kassen- und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens und den dazugehörigen Aufgabengebieten, die sich je nach Art und Größe der Pfarrei sowie nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden.